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Die Zeit der Hexenprozesse

Die peinliche Gerichtsordung von 1532, herausgegeben vom deutschen Kaiser Karl V. regelte das Verfahren gegen „So jemand den Leuten durch Zauberei Schaden und Nachteil zufügt, soll man ihn strafen vom Leben zum Tod, und man soll solche Strafe mit dem Feuer tun. Wo aber jemand Zauberei gebraucht, und damit niemand Schaden getan hätt, soll sonst gestraft werden nach Gelegenheit der Sachen, darinnen die Urteiler Hats gebrauchen sollen." Die „Karolina", so nannte man kurz die peinliche Gerichtsordnung, ließ für das Verfahren gegen die Zauberer die „peinliche Frage", die Folter zu, die aus dem heidnischrömischen Recht übernommen wurde. Schon vor dem Erscheinen der „peinlichen Gerichts-ordnung" waren Folter und Todesstrafe bei Hexen-prozessen allgemein üblich, durch die „Karolina" aber sollte das Verfahren gegen Zauberer im ganzen Reich einheitlich geregelt und der Willkür der Landes- und Herrschaftsgerichte ein Riegel vorgeschoben werden.

Mit der Zunahme der allgemeinen sittlichen Verwilderung im ausgehenden Mittelalter, sowie besonders mit dem Auftreten von Geheimkulten, verbunden mit schweren wirtschaftlichen Krisen, mit unerhörter Grausamkeit geführten Kriegen, Hungersnöten und Seuchen erfuhr das Hexenwesen im 15. Jahrhundert eine verhängnisvolle Verbreitung im Volksleben und um die Mitte und gegen Ende des 16. Jahrhunderts schlimmste Auswirkungen. Andere Prozesse als Hexenprozesse gab es kaum noch. Diebstähle und sittliche Verfehlungen, Morde usw. wurden als Zaubereisachen behandelt. Brennende Scheiterhaufen und Hinrichtungen waren das bittere Ende für die armen Opfer.

Als gefährlicher Hexenmeister wurde im Frühjahr 1603 der Schneider Augustin aus Honzrath verhaftet und ins Schloß zu Dillingen, das den Herren von Braubach gehörte, gebracht. Dort wurde am 26. April die Verhandlung gegen ihn geführt vor „dem ehrenfesten und hochachtbaren Johannen von Beilstein als Amtmann des wohlgeborenen Herrn Wilhelm Marzloff von Braubach und vor Johann Everhard, Kellner zu Siersburg, für den wohledlen und gestrengen Herrn Zand von Merl."
Die Anklage, vertreten durch „derselbig armen Untertan Scheffers Endres von Honzrath als verordneter Kleger und Ausschuß der Gemeind zu Honzrath", stützte sich auf sechs Punkte, darunter besonders diese:

1. war Augustin „in einem bösen Geschrey eine lange Zeit her und war bei den Nachbarn zu Honzrath und in den umliegenden Dörfern vor einen Zauberer verdächtigt worden."

2. „war er oftmals Zauberer gescholten worden ins Angesicht und hatte sich nicht gerechtfertigt".

3. war er von drei Personen zu Haustadt und Düppenweiler, die wegen Zauberei hingerichtet worden und „auch christlich auf ihrer Aussage beharret und gestorben waren, als Mitschuldiger angegeben worden".

4. war er im Sommer zu Erbringen auf dem Hexen Tanzplatz gesehen worden, wo er zum Spiel gepfiffen.

Als Zeugen waren da Torsch Hans, Basthans Theis, Johannetta Scheffers aus Honzrath, Johann Meier Klasen Sohn aus Erbringen und Kaspar Johann, aus Hiedersdorf (Hüttersdorf) Nachdem Augustin gebeichtet und aus Angst vor der Folter ein „Geständnis über seine „Zaubereien" abgelegt hatte, wurde er am 22. Mai 1603 hingerichtet.

Einer der „merkwürdigsten Prozesse" wurde am 26. Juni 1603 gegen die drei Frauen Welsch Katharina, Müllers Sunna und Basthans Sunna, eingeleitet. Die Liste der Zeugen enthält unter anderen folgende Honzrather Namen:

Augustin Schneiders Sohn Paulus;
Johannetta Oster Matheisen Hausfrau;
Maria, Meyer Hansen Hausfrau
Margareta, Krieg Jakobs hinterlassene Wittebin.

Die tapferste der angeklagten Frauen war ohne Zweifel die von Paulus Augustin Schneiders Sohn aus Honzrath verdächtigte Sunna Müller. Ein Gespräch, das sie auf dem Wege von Honzrath nach Haustadt geführt hat, läßt erkennen, daß diese Frau ihrer Zeit geistig weit voraus war und nicht an den Rummel der Hexerei geglaubt hat, deren Opfer sie später geworden ist. Die Müllers war so höflich und hat der Meyersch den Mantel getragen. Als die Meyersch ihren Mantel selbst zu tragen begehrte, sagte die Sunna Müller: „Ich bin so stark, ich kann den Mantel wohl tragen. Wenn die Welt sagt, ich würde gefangen und verbrannt werden, haben sie unrecht daran ... Man tut den Leuten, die man jetzt verbrennt, unrecht." Auf den Einwarf der Margareta Krieg, es geschehe niemanden unrecht, antwortete die Sunna: „Jawohl, wenn einer dahin kommt, wird er geschmiert, und es wird ihm eine Tränke eingeschüttet, daß er sagen muß, was er zeit seines Lebens nicht gedacht hat." Nachdem die Welsch Katharina am 1. Juli 1603 abgeurteilt war, kam die Reihe an Müllers Sunna.

Die gute Frau wehrte sich nach Kräften gegen die ihr bevorstehende Tortur. Ein ihr in dem Verlies des Turmes zugeworfenes Seil zog sie mit Gewalt herunter, obwohl drei Männer, der Bote Johann zu Honzrath, Diederich zu Dillingen und Clas Scherfen Meyer zu Dillingen, sich am anderen Ende entgegenstemmten. Alle guten Worte, herauszukommen, blieben ungehört. Sunna wollte lieber im Turm verhungern als der Marter der Folter ausgesetzt zu werden. Ja, sie drohte sogar denen, die sich um ihr Hervorkommen aus dem Verlies bemühten, denjenigen totzuschlagen, der es wagen sollte, zu ihr hineinzukommen, um sie zu zwingen, ihr Gefängnis zu verlassen. Gesagt - getan. Man ließ „den Boten Diederich mitsamt dem Scharfrichter an zwei Seilen zu ihr herunter. Weil aber der Bote zuerst herabkam, schlug sie demselben mit einem Stein drei Löcher in den Kopf und traktierte ihn dermaßen, daß er tot liegen blieb, ehe der Scharfrichter seinem Gesellen zu Hilfe kommen konnte. Letzterer überwältigte die erboste Frau schließlich doch und man brachte sie nun gebunden vor ihren Richter". Damit war das Los der tapferen Frau, die in Notwehr einen ihrer Peiniger erschlagen, gesprochen. Daran änderte auch nichts, daß sie ...

... mit zornigem Gemüt und viel bösen Worten von der Obrigkeit immer wieder begehrte, ins Gefängnis zurückgebracht zu werden, um dort zu sterben. Sie wurde in „die Schnur genommen und der Tortur appliziert".

Das half. Was Sunna bei klarem Verstand und freiem Willen bis zum letzten von sich gewiesen, unter der Tortur der Folter hat sie ihre Hexenkünste gestanden. Die Macht hatte gesiegt. Zusammen mit Welsch Katharina und Basthans Sunna wurde sie, nachdem sie ihre Beichte getan, nach Honzrath unter die Linden geführt. Dort empfingen die drei Frauen, vom Aberglauben der Masse gejagt, das Todesurteil. Frau Sunna wurde, nachdem sie „durchaus standhaft, beharrlich und ganz christlich bei ihrem Bekenntnis geblieben", am 2. Juli 1603 hingerichtet. Das bescheinigte Adamus Meyer Offere, Notar Imperialis.

Übersicht über die Opfer des Hexenwahns in Honzrath:

Schneider Augustin, hingerichtet 1603
Welsch Katharina, hingerichtet 1603
Müllers Sunna, hingerichtet 1603
Basthans Sunna, hingerichtet 1603
Schneider Johann's Frau, angeklagt 1634
Scheffer Nickell's Frau, angeklagt 1634
Steinmetz Kiesgen's Frau, angeklagt 1634
Welschen Eis, angeklagt 1634, kam frei
Johann Krämer Meyers Frau, angeklagt 1634, kam frei
Mühler Marie, hingerichtet 1634

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